Liebe JuLis,

der Landesverband bietet euch gerne Unterstützung bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen an. Scheut euch nie Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle bezügliche eurer Bildungsveranstaltungen aufzunehmen. Die nötigen Formulare zur Druchführung einer Bildungsveranstaltung, wie z.B. das Deckblatt oder die Teilnehmerliste, findet Ihr im Downloadbereich.

Zu den Abrechungsbedingungen:

Das Ziel unserer Bildungsveranstaltungen ist, unseren Mitgliedern Handlungskompetenzen zu vermitteln und deren Verständnis für gesellschaftliche, politische und soziale Zusammenhänge zu erweitern. Langfristig soll sowohl die Mitsprache als auch die Mitverantwortung im demokratischen Gemeinwesen geschult werden.

Damit eine Bildungsveranstaltung förderungsfähig ist, müssen neben dem Veranstaltungsleiter und möglichen Referenten mindestens sieben weitere Personen zwischen 14 und 35 Jahren daran teilnehmen. Entstandene Kosten werden in Anlehnung an in die im Landesjugendplan festgesetzten Abrechnungssätze beglichen. Dabei ist es wichtig, dass die entstandenen Kosten vollständig und genau belegt werden. Aufwendungen können sich z. B. aus Referentenhonorar in Form von Honorarquittungen, Fahrtkosten, Saalmieten oder Bewirtungskosten der Teilnehmer zusammensetzen. Achtet bitte darauf, dass die entstandenen Kosten immer im direkten Zusammenhang der Bildungsveranstaltung stehen.

Der LVR verlangt immer die Originalrechnungen, daher sendet bitte immer die entstandenen Rechnungen im Original zur Landesgeschäftsstelle. Dies gilt auch, wenn Ihr bereits die Rechnung im Antragsbereich hochgeladen habt.

Eine Auszahlung erfolgt erst dann, wenn alle nötigen Unterlagen zu der Bildungsveranstaltung online und postalisch der Landesgeschäftsstelle vorliegen.

Bitte füllt auf dem Deckblatt auch nur Kopfzeile und den Punkt 1) aus. Die restlichen Punkte 2) und 3) wird die LGSt ausfüllen.

Wichtig ist auch, dass aus der Tagungslocation einen Bezug zur politischen Bildungsarbeit erkennbar wird. Wenn in einer Freizeitlocation getagt wird, wo man z. B. Kart fahren kann oder ähnliche Freizeitmaßnahmen angeboten werden, wirkt dies unglaubwürdig!

Es ist dabei geblieben, dass grundsätzlich drei Arten von politischen Jugendbildungsveranstaltungen aus Landesmitteln abrechnungsfähig sind

Halbtagesveranstaltungen:

Halbtagesveranstaltungen müssen mindestens 1,5 Stunden dauern und spätestens um 22:00 Uhr enden; dies bedeutet, dass eine Halbtagesveranstaltung auch spätestens um 20:30 Uhr beginnen muss. Ihr könnt auf einer solchen Veranstaltung alle programmatischen Fachthemen ausarbeiten. Es dürfen allerdings ausschließlich inhaltliche Diskussionsveranstaltungen eingereicht werden und keine innerverbandlichen notwendigen Gremiensitzungen, wie z. B. Vorstandssitzungen oder Wahlkongresse. Achtet vor allem im Umfeld von Wahlen darauf, dass es sich nicht um eine werbende Wahlveranstaltung handelt, da diese nicht abgerechnet werden darf. Die Mindestteilnehmeranzahl beträgt 7 Personen.

Tagesveranstaltungen:

Eine Tagesveranstaltung muss mindestens fünf Stunden dauern.

Die Maßgaben sind die gleichen wie bei Halbtagesveranstaltungen. Auch hierbei ist die Teilnehmeranzahl auf mindestens sieben Personen festgesetzt. Achtet bitte darauf, dass der Veranstaltungsleiter oder evtl. Referenten nicht zu den Teilnehmern gezählt werden und somit auch nicht in die Fördersätze fliesen.

Der Bericht muss natürlich ausführlicher als bei einer Halbtagsveranstaltung ausfallen, damit erkennbar ist, warum die Veranstaltung fünf Stunden beansprucht hat. Beachtet bitte, dass die reine Bildungsarbeit fünf Zeitstunden umfasst. Pausen dürfen nicht in diesen Zeitrahmen fallen, sind bei einer Veranstaltung von dieser Länge aber auch notwendig. Diese müssen also adäquat eingeplant werden.

Aus planungstechnischen Gründen müssen Tagesveranstaltungen bitte ca. vier Wochen vorher bei der LGST angekündigt werden. Dies könnt ihr mit einer kurzen eMail tun, in der ihr das Thema, die Rahmendaten und die ungefähre Teilnehmerzahl nennt. Nennt zudem bitte auch die voraussichtlichen Kosten für die Tagesveranstaltung.

Internatsveranstaltungen:

Eine mehrtätige Wochenendveranstaltung – Internatsveranstaltung – beinhaltet eine Mindeststundenzahl von zweimal fünf Stunden je Tag mit einer Übernachtung.

Hier gelten die gleichen Anforderungen wie bei den Tagesveranstaltungen. Der Bildungsbericht muss natürlich entsprechend des Zeitrahmens noch ausführlicher ausfallen.

Aus planungstechnischen Gründen müssen diese Internatsveranstaltungen bitte sechs Wochen vorher bei mir angekündigt werden. Auch dies ist natürlich per eMail möglich. Bitte nennt Thema, die Rahmendaten, erwartete Teilnehmerzahl sowie die voraussichtlichen Kosten.

Darüber hinaus bietet der Bundesverband im Rahmen der KPJ-Seminare Internatsveranstaltungen an.

Grundsätzliche Anforderungen:

Hier die wichtigsten Richtlinien im Überblick, welche für jede Form der Förderung gelten:

  • Es müssen mindestens sieben Teilnehmer zwischen 14 und 35 Jahren auf der Teilnehmerliste unterschrieben haben, deren Hauptwohnsitz in NRW liegt.
  • Ihr dürft Euch ausschließlich mit programmatischen und inhaltlichen Themen beschäftigen und nicht mit innerverbandlichen. Sehr wichtig ist auch der Bezug zur politischen Jugendarbeit!
  • Es darf sich nicht um eine reine Mitgliederwerbeveranstaltung oder Wahlkampfaktion handeln; diese werden nicht gefördert! Achtet bitte insbesondere im Rahmen von Wahlen darauf, dass Eure Bildungsveranstaltung über jeden Zweifel erhaben ist!
  • Es dürfen keine anderen öffentlichen Mittel parallel in die Veranstaltungen fließen.
  • Für die Bezuschussung von Unterkunft und Verpflegung usw. sind immer Originalbelege einzureichen.
  • Alkoholische Getränke sind grundsätzlich nicht abrechnungsfähig!

Fördersätze:

Die Fördersätze richten sich nach dem Veranstaltungstyp. Gelder werden solange an Euch ausgezahlt, solange unser Budget dafür noch ausreicht. Gemäß der im Landesjugendplan festgesetzten Fördersätze können maximal folgende Beiträge ausgeschüttet werden:

Halbtagsveranstaltungen: 145,00 Euro pauschal

Tagesveranstaltungen: 25,00 Euro pro Teilnehmer

Internatsveranstaltungen: 37,00 Euro pro Teilnehmer

Diese Fördersätze sind unsere finanzielle Obergrenze. Dies bedeutet also nicht, dass diese Abrechnungssätze pauschal ausgezahlt werden. Die Auszahlung richtet sich immer nach den Kosten, welche Ihr der LGSt im Rahmen Eurer Bildungsveranstaltung einreicht.

Gerade bei den Halbtagsveranstaltungen bitten wir Euch, darauf zu achten, dass eine Verhältnismäßigkeit erkennbar ist bzgl. der Veranstaltung selber, der Teilnehmeranzahl und den entstandenen Kosten!

Diese Beiträge können nach unten korrigiert werden, wenn Budgetknappheit herrscht oder die Kostensätze die Fördersätze unterschreiten. Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf eine Auszahlung besteht nicht.

Untergliederungen erwerben keinen Anspruch auf nachträgliche Erstattung. Durchgeführte Veranstaltungen sind sechs Wochen nach ihrer Durchführung zur Abrechnung dem Landesverband vorzulegen. Dies deutet die geforderten Unterlagen müssen der LGST vollständig vorliegen. Sollte dies zeitlich und organisatorisch von Eurer Seite her nicht funktionieren, ist eine Verlängerung grundsätzlich möglich, allerdings bitte nur nach Rücksprache mit der Landesgeschäftsstelle und oder dem Landesschatzmeister.

Bittet setzt euch bei Fragen immer im Vorfeld eine Veranstaltung mit dem Landesverband in Kontakt. Zögert nicht bei Zweifeln über die Förderungsfähigkeit einer Veranstaltung mit der Landesgeschäftsstelle in Kontakt zu treten. Solltet ihr eine Veranstaltung planen lest bitte zudem unsere Abrechnungsbedingungen gründlich durch. Diese findet ihr im Downloadbereich des Internen Bereichs.